„Kostenobergrenze“ bei Architekturwettbewerben
Wiederholt geben Auftraggeber in Ausschreibungen von Architekturwettbewerben eine „Obergrenze“ der Baukosten oder Bauwerkskosten vor, die die Bieter (Wettbewerbsteilnehmer) mit der Abgabe ihrer Wettbewerbsarbeiten bestätigen müssen, und halten oftmals fest, dass „die Kostenobergrenze keine Schwankungsbreite nach oben zulässt“. Verschärft wird diese … Weiter