Bei der Vergabe der Planungs- und Bauleistungen für komplexe Bauvorhaben agieren private Auftraggeber zweifellos klüger als öffentliche. Sie bedenken die Risiken, die ihnen durch eine unvollständige Planung beim Abschluss von Bauverträgen entstehen, und beauftragen daher in der Regel erst nach der abschließenden Klärung der Projektziele mit den Nutzern einen Generalplaner mit allen Fachplanungen, der Bauleitung und der örtlichen Bauaufsicht, um Leistungsänderungen in den Planungsphasen nach dem Vorentwurf und während der Bauwerkserrichtung zu vermeiden.
Heinz Priebernig, derPlan Nº 58 April 2023
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