Die vertiefte Analyse der Kompaktheit mit Flächen- und Kubaturkennwerten, der Konstruktion, Bauweise, Gebäudehülle, Gebäudetechnik und ökologischen Qualität der Wettbewerbsprojekte und die darauf basierende Berechnung der Bauwerks- oder Baukosten durch die Vorprüfung anstelle der vagen Beurteilung der von den Wettbewerbsteilnehmern erstellten Kostenrahmen hebt die Akzeptanz der Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Wettbewerbsprojekte durch das Preisgericht. Ohne Objektivierung der Wirtschaftlichkeitsdaten für die Wettbewerbsprojekte haben Auftraggeber und Preisgericht keine Gewähr, dass die von den Projektverfassern behaupteten Bauwerks- oder Baukosten richtig berechnet sind, auch dann nicht, wenn in der Wettbewerbsausschreibung eine „Kostenobergrenze“ vorschrieben ist.
Heinz Priebernig, derPlan Nº 56 Juni 2022
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